Kindergeld-Rechner Österreich – Familienbeihilfe 2026

Berechnen Sie Ihr Kindergeld (Familienbeihilfe) 2026: Basisbetrag nach Alter plus Geschwisterstaffelung und Mehrkindzuschlag. Offizielle FLAG-Werte, kostenlos und ohne Datenspeicherung.

Schnellantwort

Das Kindergeld (Familienbeihilfe) 2026 beträgt monatlich 138,40 € ab Geburt, 148,00 € ab dem 3. Lebensjahr, 171,80 € ab dem 10. Lebensjahr und 200,40 € ab dem 19. Lebensjahr. Dazu kommt die Geschwisterstaffelung: +8,60 € pro Kind bei 2 Kindern, +21,10 € bei 3 Kindern, +32,10 € bei 4 Kindern usw. Familien mit 3 oder mehr Kindern erhalten zusätzlich den Mehrkindzuschlag von 24,40 € pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind. Das Ergebnis ist eine Schätzung.

Kindergeld (Monat)554,90 €
Mehrkindzuschlag (Monat)24,40 €
Gesamt (Monat)579,30 €
Gesamt (Jahr)6.951,60 €

So verwenden Sie den Kindergeld-Rechner

  1. Wählen Sie für jedes Kind die Altersgruppe (0–2, 3–9, 10–18, 19+).
  2. Wählen Sie, ob der Mehrkindzuschlag angerechnet werden soll (3+ Kinder).
  3. Lesen Sie das Kindergeld pro Monat und pro Jahr ab.

Wie wird das Kindergeld berechnet?

Die Familienbeihilfe (FLAG §8) besteht aus einem Basisbetrag nach Alter des Kindes plus der Geschwisterstaffelung: Je mehr Kinder in der Familie, desto höher der Zuschlag pro Kind. Familien mit drei oder mehr Kindern erhalten zusätzlich den Mehrkindzuschlag (FLAG §9) von 24,40 € pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind, sofern die Einkommensgrenze von 55.000 € pro Jahr nicht überschritten wird.

138,40 € ab GeburtBasisbetrag 0–2 Jahre
148,00 € ab 3. LebensjahrBasisbetrag 3–9 Jahre
171,80 € ab 10. LebensjahrBasisbetrag 10–18 Jahre
200,40 € ab 19. LebensjahrBasisbetrag 19+ Jahre
Staffelung: +8,60 bis +63,10 €pro Kind, je nach Anzahl der Kinder (2 bis 7+)
Mehrkindzuschlag 24,40 €für das 3. und jedes weitere Kind (3+ Kinder)

Rechenbeispiel: 3 Kinder (15, 12 und 7 Jahre)

Bei drei Kindern (15 und 12 Jahre = 171,80 € je Kind, 7 Jahre = 148,00 €) ergibt sich: Basis 491,60 € + Geschwisterstaffelung 3 × 21,10 € = 63,30 € → Familienbeihilfe 554,90 €. Dazu der Mehrkindzuschlag für das 3. Kind: 24,40 €. Insgesamt 579,30 € pro Monat.

Kindergeld 2026 im Überblick

Alter des KindesBasisbetrag (€/Monat)
ab Geburt138,40
ab 3. Lebensjahr148,00
ab 10. Lebensjahr171,80
ab 19. Lebensjahr200,40

Geschwisterstaffelung extra: 2 Kinder +8,60 €/Kind · 3 Kinder +21,10 €/Kind · 4 Kinder +32,10 €/Kind · 5 Kinder +38,90 €/Kind · 6 Kinder +43,40 €/Kind · 7+ Kinder +63,10 €/Kind.

Was ist das Kindergeld?

Das Kindergeld (amtlich Familienbeihilfe) ist eine monatliche staatliche Leistung für Kinder, die in Österreich leben. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt und bis zum 18. Lebensjahr (bei Ausbildung länger) ausgezahlt. Die Höhe hängt vom Alter des Kindes ab; bei mehreren Kindern erhöht die Geschwisterstaffelung den Betrag pro Kind. Der Mehrkindzuschlag unterstützt Familien mit drei oder mehr Kindern zusätzlich.

Hinweise zur Berechnung

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Kindergeld gibt es 2026 in Österreich?

Die Familienbeihilfe 2026 beträgt monatlich 138,40 € ab Geburt, 148,00 € ab dem 3. Lebensjahr, 171,80 € ab dem 10. Lebensjahr und 200,40 € ab dem 19. Lebensjahr. Dazu kommt die Geschwisterstaffelung nach Anzahl der Kinder.

Was ist die Geschwisterstaffelung?

Die Geschwisterstaffelung erhöht die Familienbeihilfe pro Kind, wenn mehrere Kinder in der Familie leben: +8,60 € pro Kind bei 2 Kindern, +21,10 € bei 3, +32,10 € bei 4, +38,90 € bei 5, +43,40 € bei 6 und +63,10 € bei 7 oder mehr Kindern.

Was ist der Mehrkindzuschlag?

Der Mehrkindzuschlag beträgt 2026 monatlich 24,40 € für das dritte und jedes weitere Kind. Voraussetzung sind mindestens drei Kinder mit Anspruch auf Familienbeihilfe und ein Jahreseinkommen unter 55.000 €.

Wie viel Kindergeld bekommt man für 3 Kinder?

Beispiel: 3 Kinder im Alter von 15, 12 und 7 Jahren → Familienbeihilfe 554,90 € plus Mehrkindzuschlag 24,40 € = 579,30 € pro Monat.

Bis wann wird Kindergeld gezahlt?

In der Regel bis zum 18. Lebensjahr. Bei einer Berufsausbildung oder einem Studium wird die Familienbeihilfe unter bestimmten Voraussetzungen verlängert.

Quellen