Lohnsteuer-Rechner Österreich – Steuer 2026 berechnen
Berechnen Sie Ihre Lohnsteuer 2026 mit dem offiziellen Einkommensteuertarif (EStG §33): 7 Stufen von 0 % bis 55 %, inklusive Verkehrsabsetzbetrag. Kostenlos und ohne Datenspeicherung.
Der Lohnsteuer-Rechner verwendet den österreichischen Einkommensteuertarif 2026 mit 7 Stufen: 0 % bis 13.539 €, 20 % bis 21.992 €, 30 % bis 36.458 €, 40 % bis 70.365 €, 48 % bis 104.859 €, 50 % bis 1.000.000 € und 55 % darüber. Vom Ergebnis wird der Verkehrsabsetzbetrag von 496 € pro Jahr abgezogen. Das Ergebnis ist eine Schätzung – maßgeblich ist die Steuererklärung beim Finanzamt.
So verwenden Sie den Lohnsteuer-Rechner
- Geben Sie Ihren lohnsteuerpflichtigen Jahresbezug ein (Brutto minus Sozialversicherung).
- Wählen Sie, ob der Verkehrsabsetzbetrag (496 €) angerechnet werden soll.
- Lesen Sie die Lohnsteuer pro Jahr und pro Monat sowie den effektiven Steuersatz ab.
Der Einkommensteuertarif 2026
Österreich verwendet einen Stufentarif (EStG §33 Abs 1): Der lohnsteuerpflichtige Bezug wird in Stufen zerlegt und jede Stufe mit ihrem Grenzsteuersatz besteuert. Für 2026 wurden die Tarifstufen um 1,733 % angehoben (Inflationsanpassung, zwei Drittel der Inflation). Vom errechneten Steuerbetrag werden die Steuerabsetzbeträge abgezogen – für Arbeitnehmer ist das der Verkehrsabsetzbetrag von 496 € pro Jahr.
0 % bis 13.539 €erste Einkommensteile steuerfrei20 % bis 21.992 €über 13.539 € bis 21.992 €30 % bis 36.458 €über 21.992 € bis 36.458 €40 % bis 70.365 €über 36.458 € bis 70.365 €48 % bis 104.859 €über 70.365 € bis 104.859 €50 % bis 1.000.000 €über 104.859 € bis 1.000.000 €55 % über 1.000.000 €befristet bis 2029, danach 50 %Rechenbeispiel: 50.000 € Jahresbezug
Bei einem lohnsteuerpflichtigen Jahresbezug von 50.000 € ergibt der Tarif 2026: (21.992 − 13.539) × 20 % = 1.690,60 €, (36.458 − 21.992) × 30 % = 4.339,80 € und (50.000 − 36.458) × 40 % = 5.416,80 €. Zusammen 11.447,20 €. Nach Abzug des Verkehrsabsetzbetrags von 496 € beträgt die Lohnsteuer 10.951,20 € pro Jahr.
Einkommensteuertarif 2026 im Überblick
| Einkommensteile (€/Jahr) | Steuersatz |
|---|---|
| bis 13.539 | 0 % |
| 13.539 – 21.992 | 20 % |
| 21.992 – 36.458 | 30 % |
| 36.458 – 70.365 | 40 % |
| 70.365 – 104.859 | 48 % |
| 104.859 – 1.000.000 | 50 % |
| über 1.000.000 | 55 % |
Quelle: EStG §33 Abs 1 und BMF Steuertarif 2026.
Was ist die Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist die von Arbeitgebern direkt vom Gehalt einbehaltene Einkommensteuer (Quellensteuer). Sie wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet und monatlich abgeführt. Die Höhe hängt vom lohnsteuerpflichtigen Bezug ab – das ist das Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge. Dieser Rechner liefert eine Schätzung auf Basis des offiziellen Tarifs; maßgeblich ist die Steuererklärung beim Finanzamt.
Hinweise zur Berechnung
- Der lohnsteuerpflichtige Bezug ist das Brutto MINUS Sozialversicherung – nicht das reine Brutto.
- Der Verkehrsabsetzbetrag (496 €) wird vom Steuerbetrag abgezogen, nicht vom Einkommen.
- Der Arbeitnehmerabsetzbetrag existiert nicht mehr – er wurde 2015 abgeschafft.
- Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an das Finanzamt oder eine Fachperson.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Lohnsteuer 2026 in Österreich?
Die Lohnsteuer folgt dem Einkommensteuertarif 2026 mit 7 Stufen: 0 % bis 13.539 €, 20 % bis 21.992 €, 30 % bis 36.458 €, 40 % bis 70.365 €, 48 % bis 104.859 €, 50 % bis 1.000.000 € und 55 % darüber. Vom Steuerbetrag wird der Verkehrsabsetzbetrag von 496 € abgezogen.
Wie viel Lohnsteuer zahlt man bei 50.000 € brutto?
Auf einen lohnsteuerpflichtigen Jahresbezug von 50.000 € ergibt der Tarif 2026 eine Steuer von 11.447,20 €, nach Abzug des Verkehrsabsetzbetrags 10.951,20 € pro Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist die beim Arbeitgeber einbehaltene Form der Einkommensteuer für unselbständig Erwerbstätige. In der Arbeitnehmerveranlagung werden beide verrechnet – zu viel bezahlte Lohnsteuer wird zurückgezahlt.
Was ist der Verkehrsabsetzbetrag?
Der Verkehrsabsetzbetrag ist ein Steuerabsetzbetrag von 496 € pro Jahr, der vom errechneten Steuerbetrag abgezogen wird. Er steht Arbeitnehmern pauschal zu.
Gilt der Tarif auch für 2027?
Der Tarif wird jährlich an die Inflation angepasst. Für 2026 gelten die Werte aus EStG §33 Abs 1; die Werte für 2027 werden Ende 2026 bekannt gegeben.