Der Brutto-Netto-Rechner Österreich beantwortet die praktischste Gehaltsfrage: Wie viel bleibt vom Bruttogehalt tatsächlich übrig? Für 2026 sind die Abzüge klar geregelt. Vom Bruttolohn werden zuerst die Sozialversicherung samt AK-Umlage abgezogen – der Dienstnehmeranteil beträgt 18,07 Prozent, berechnet bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro pro Monat. Danach folgt die Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif 2026 mit sieben Stufen, abzüglich des Verkehrsabsetzbetrags von 496 Euro pro Jahr. Konkret gerechnet: 3.000 Euro brutto pro Monat mit 14 Gehältern ergeben rund 2.200 Euro netto pro Monat.

So arbeitet ein Brutto-Netto-Rechner

Die Rechnung besteht aus drei Schritten, die in dieser Reihenfolge ablaufen:

  1. Bruttogehalt erfassen – monatlich oder jährlich, mit oder ohne 13./14. Gehalt.
  2. Sozialversicherung und AK-Umlage abziehen – 18,07 Prozent bis zur Höchstbeitragsgrundlage; auf Sonderzahlungen 17,07 Prozent.
  3. Lohnsteuer berechnen – Tarifstufen auf den lohnsteuerpflichtigen Bezug (Brutto minus Sozialversicherung), danach Absetzbeträge abziehen.

Der lohnsteuerpflichtige Bezug ist also nicht das Bruttogehalt, sondern das Brutto nach Sozialversicherung. Wer das übersieht, rechnet die Steuer zu hoch.

Abzug 1: Sozialversicherung und AK-Umlage 2026

Der Arbeitnehmeranteil setzt sich laut der Beitragstabelle der WKO für 2026 so zusammen:

Beitrag Satz (Dienstnehmer)
Krankenversicherung (KV) 3,87 %
Pensionsversicherung (PV) 10,25 %
Arbeitslosenversicherung (ALV) 2,95 %
Wohnbauförderungsbeitrag (WBF) 0,50 %
Arbeiterkammer-Umlage (AK) 0,50 %
Summe Dienstnehmer 18,07 %

Die Sozialversicherung im engeren Sinn sind 17,57 Prozent (KV, PV, ALV, WBF); dazu kommt die AK-Umlage von 0,50 Prozent, die keine Sozialversicherung ist, aber vom Gehalt einbehalten wird. Beiträge und Umlagen werden nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage berechnet – 2026 sind das 6.930 Euro monatlich (231 Euro täglich) und für Sonderzahlungen 13.860 Euro im Kalenderjahr. Unter der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro pro Monat fällt nur die Unfallversicherung an, die der Arbeitgeber trägt.

Abzug 2: Lohnsteuer nach dem Tarif 2026

Die Lohnsteuer folgt dem Einkommensteuertarif 2026. Das Finanzministerium hat die Tarifstufen – außer der höchsten – um 1,733 Prozent angehoben, also um zwei Drittel der errechneten Inflationsrate von 2,6 Prozent:

Einkommensteile (Euro/Jahr) Grenzsteuersatz
bis 13.539 0 %
über 13.539 bis 21.992 20 %
über 21.992 bis 36.458 30 %
über 36.458 bis 70.365 40 %
über 70.365 bis 104.859 48 %
über 104.859 bis 1.000.000 50 %
über 1.000.000 55 % (befristet bis 2029)

Vom errechneten Steuerbetrag werden die Absetzbeträge abgezogen. Für alle Arbeitnehmer gilt der Verkehrsabsetzbetrag von 496 Euro pro Jahr (2026), der direkt die Steuer reduziert und nicht die Bemessungsgrundlage. Bei einem Einkommen bis 30.259 Euro kommt der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von 804 Euro hinzu; für Familien gibt es zusätzlich den Familienbonus Plus von bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr (bis 700 Euro ab dem 18. Geburtstag des Kindes).

Rechenbeispiel: 3.000 Euro brutto mit 14 Gehältern

Unser Brutto-Netto-Rechner liefert für 3.000 Euro brutto pro Monat und 14 Gehältern (42.000 Euro Jahresbrutto):

  • Sozialversicherung: 7.349,40 Euro (6.325,20 Euro auf die zwölf Monatsbezüge plus 1.024,20 Euro auf die Sonderzahlungen)
  • AK-Umlage: 180 Euro
  • Lohnsteuer: 3.667,19 Euro
  • Nettogehalt: 30.803,41 Euro pro Jahr, also 2.200,24 Euro pro Monat

Zur Kontrolle die Lohnsteuer isoliert: Bei einem lohnsteuerpflichtigen Jahresbezug von 50.000 Euro ergeben die Stufen (21.992 − 13.539) × 20 % = 1.690,60 Euro, (36.458 − 21.992) × 30 % = 4.339,80 Euro und (50.000 − 36.458) × 40 % = 5.416,80 Euro. Nach Abzug des Verkehrsabsetzbetrags bleiben 10.951,20 Euro Lohnsteuer pro Jahr.

Abzüge vor der Lohnsteuer bei typischen Gehältern

Diese Tabelle zeigt, was vor der Lohnsteuer abgeht – die Lohnsteuer kommt je nach Jahreseinkommen darüber hinaus:

Brutto/Monat Sozialversicherung (17,57 %) AK-Umlage (0,50 %) Summe vor Lohnsteuer
2.500 € 439,25 € 12,50 € 451,75 €
3.000 € 527,10 € 15,00 € 542,10 €
3.500 € 614,95 € 17,50 € 632,45 €
4.000 € 702,80 € 20,00 € 722,80 €
5.000 € 878,50 € 25,00 € 903,50 €

Ab 6.930 Euro brutto steigt das Netto überproportional

Die Höchstbeitragsgrundlage deckelt die Sozialversicherung, nicht aber die Lohnsteuer. Bei 7.000 Euro brutto werden die Beiträge deshalb nur von 6.930 Euro berechnet: 1.217,60 Euro statt 1.229,90 Euro. Jeder Euro über der Grenze trägt nur mehr die Lohnsteuer – der Netto-Anteil steigt oberhalb von 6.930 Euro deshalb wieder an.

Warum 13. und 14. Gehalt netto mehr bringen

Sonderzahlungen haben eigene Regeln:

  • Sozialversicherung 17,07 Prozent statt 18,07 Prozent: Auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld fallen nur KV, PV und ALV an – kein Wohnbauförderungsbeitrag, keine AK-Umlage.
  • Höchstgrenze 13.860 Euro im Jahr – darüber sind Sonderzahlungen beitragsfrei.
  • Begünstigte Lohnsteuer: 13. und 14. Gehalt werden als sonstige Bezüge nach dem Jahressechstel begünstigt behandelt (§ 67 EStG 1988), solange sie das Jahressechstel nicht übersteigen.

Eine Sonderzahlung von 3.000 Euro kostet damit 512,10 Euro Sozialversicherung (17,07 Prozent); vor Lohnsteuer bleiben 2.487,90 Euro.

Was das Netto zusätzlich erhöht

  • Pendlerpauschale und Pendlereuro: Wer zur Arbeit pendelt, bekommt zusätzlich die kleine oder große Pauschale plus den Pendlereuro von 6 Euro pro Kilometer – beides reduziert die Lohnsteuer. Details im Pendlerpauschale-Rechner.
  • Familienbonus Plus: bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr, wirkt direkt gegen die Steuerlast.
  • Werbe- und Sonderausgaben: In der Arbeitnehmerveranlagung holen Sie zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück.
  • Familienleistungen: Familienbeihilfe und Mehrkindzuschlag erhöhen das verfügbare Einkommen, sind aber keine Gehaltsabzüge – siehe Kindergeld-Rechner.

Warum das Ergebnis eine Schätzung bleibt

Jeder Online-Rechner arbeitet mit den gesetzlichen Standardsätzen. Abweichungen entstehen durch regionale Wohnbauförderungssätze, Sachbezüge, geringfügige Beschäftigung, weitere Absetzbeträge oder eine andere Lohnzahlungsform. Verbindlich ist immer die Abrechnung Ihres Arbeitgebers beziehungsweise ein Bescheid des Finanzamts. Für Standardfälle sind die Werte aber sehr genau, weil die Sätze gesetzlich fixiert sind.

Rechner für jeden Schritt

Den offiziellen Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums finden Sie über die BMF-Berechnungsprogramme. Die Beitragssätze stammen aus der WKO-Beitragstabelle 2026, die Höchstbeitragsgrundlagen aus dem Portal der österreichischen Sozialversicherung, die Tarifstufen und Absetzbeträge aus den BMF-Seiten Steuertarif und Steuerabsetzbeträge.